© Björn Kindler. Titelbild

Grundlage für Bayerns Erfolg – unsere Bayerischen Verfassungen

Am 16. Februar 2018 wird im Kloser Banz in Bad Staffelstein die Bayerische Verfassung vorgestellt und diskutiert.

Details zur Veranstaltung

16.Februar 2018

19:00 — 22:00

Bildungszentrum
Kloster Banz
96231 Bad Staffelstein

Besondere Bedingungen:

Anmeldung erforderlich,
Unkostenbeitrag erforderlich

Informationen


Die Verfassung des Freistaates Bayern trat am 8. Dezember 1946 – noch vor dem Grundgesetz – in Kraft und gab dem Freistaat Bayern nach der Gleichschaltung im Nationalsozialismus und der Zeit der US- Militärregierung eine neue Grundlage seiner staatlichen Existenz. Sie ist in der Verfassungsgeschichte Bayerns nach der Konstitution von 1808, der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 und der Bamberger Verfassung von 1919 die vierte Verfassung Bayerns.

Die Verfassung von 1946 – aufbauend auf der spezifischen bayerischen Verfassungstradition – ist geprägt von einem betont föderalistischen und historisch untermauerten Staatsverständnis, vom christlichen Menschenbild sowie von Gemeinwohlvorstellungen christlich-konservativer wie sozialdemokratischer Ausrichtung.

Sie schuf einen demokratischen Freistaat mit einem Zweikammersystem aus Landtag und Senat (seit 1.1.2000) abgeschafft, einer starken Staatsregierung und einem unabhängigen Verfassungsgerichtshof.

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