200 Jahre Verfassungsstaat Bayern

zweihundert

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„Die Revolution ist nicht die Demokratie. Sie schafft erst die Demokratie.“

Kurt Eisner, Mitglied der sozialistischen USPD und prägende Persönlichkeit der Revolution von 1918, in München auf der Reichskonferenz in Berlin am 25. November 1918.

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1818

Verfassung von 1818

Bayern wird 1818 zum modernen Verfassungsstaat. Schon 1808 wurde eine Verfassung entwickelt, die Bayern mit an die Spitze der konstitutionellen Bewegung in Europa setzte. Sie konnte aber wegen der Napoleonischen Kriege nicht umgesetzt werden. 1818 gibt der König dann eine Verfassung. Das Besondere: Bei der Thronbesteigung lassen sich die bayerischen Könige nicht krönen, sondern schwören stattdessen auf die Verfassung. Bayern ist eine konstitutionelle Monarchie. Es gibt Regeln, an die sich auch der König halten muss. Seine Macht wird begrenzt durch die Ständeversammlung in zwei Kammern, die auf die Gesetzgebung und die Steuerbewilligung Einfluss hat. Sie wird zur Keimzelle des Parlamentarismus und des späteren Landtags in Bayern. Die Verfassung gewährt auch die Gleichheit vor dem Gesetz, Religionsfreiheit, erweiterte Meinungsfreiheit und Zugang zu den Staatsämtern nach Befähigung statt nach gesellschaftlichem Stand.

Verfassungsschwur von König Max I. Joseph
Bild: Bayerische Schlösserverwaltung.

Konstitutionssäule im unterfränkischen Gaibach
Bild: BR-Mainfranken/Nathalie Bachmann.

Verfassung von 1818
Bild: Bayerisches Hauptstaatsarchiv.

Auf einer Schützenscheibe ist die erste Ständeversammlung Bayerns im Jahre 1819 dargestellt.
Bild: Haus der Bayerischen Geschichte.

Gemälde-Porträt der dunkelhaarigen Schönheit Lola Montez im historischen Kostüm
Bild: Bayerische Schlösserverwaltung.

1848/49

Revolution in Bayern

Februar 1848: Unruhen in München und anderen Städten Bayerns! Die Bürger fordern Reformen und protestieren gegen die politische Einflussnahme der Geliebten von König Ludwig I., Lola Montez. Der König kündigt Reformen an, legt aber dann enttäuscht die Krone nieder und tritt zurück – eine Sensation! Sein Nachfolger und Sohn Maximilian II. beugt sich den Forderungen, erweitert die Rechte des Landtags, gestaltet das Wahlrecht freier, stärkt die Pressefreiheit und ermöglicht die Versammlungs- und Vereinsfreiheit, die zur Keimzelle einer aktiven Bürgergesellschaft in Bayern wird.